Unter Lebensmittelhygiene werden Maßnahmen und Vorkehrungen verstanden, "die notwendig sind, um Gefahren unter Kontrolle zu bringen und zu gewährleisten, dass ein Lebensmittel unter Berücksichtigung seines Verwendungszwecks für den menschlichen Verzehr tauglich ist;" (Verordnung (EG) Nr. 852/2004, Artikel 2 Begriffsbestimmungen).
Die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene enthält allgemeine Lebensmittelhygienevorschriften. In Artikel 1 stehen die wichtigsten Grundsätze:
Einige wichtige Maßnahmen, die notwendig sind, um den einwandfreien Zustand von Lebensmitteln zu gewährleisten:
Neben zahlreichen Regeln im Bereich der Lebensmittelhygiene gehört insbesondere dazu, dass Kühlhäuser, Kühltheken und Wandkühlregale in regelmäßigen Abständen gereinigt werden müssen.
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